Kein Grund für eine Kündigung – die Vorwürfe sind alle Luftblasen.
Ralf Stabel obsiegt als Schulleiter der Staatlichen Ballettschule Berlin auch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Im Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und dem Schulleiter der Staatlichen Ballettschule Berlin, Prof. Dr. Ralf Stabel, hat das Bundesarbeitsgericht die Revision des Landes Berlin zurückgewiesen. Das Gericht hatte darüber zu urteilen, ob Stabel Schulleiter bleiben könne. Das Land Berlin hatte dies verneint. Das Gericht hat nun, am 1. Juni 2022, entschieden, dass Stabel weiter als Schulleiter beschäftigt werden könne. Damit unterlag das Land Berlin in diesem Rechtsstreit nicht nur beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, sondern nun auch in höchster Instanz dem Bundesarbeitsgericht.
Bereits die Richterin Dr. Oda Hinrichs hatte, während der von ihrer geleiteten Verhandlung am Landesarbeitsgericht festgestellt, dass die Beschäftigung von Stabel rechtens sei und bezüglich der Kündigungsgründe darüber hinaus festgestellt: „Es gibt keinen Grund für eine Kündigung. Die Vorwürfe sind alle Luftblasen.“
Boris Gruhl