AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIVI Verlag, Rotkreuzstr. 58 a, 85435 Erding, Deutschland

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABONNEMENT-ANGEBOTE

  1. Vertragsschluss
    Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verlag kommt durch die Bestellung des Print-Abonnements bzw. des Online-Abonnements und deren Versendung bzw. Freischaltung für den Onlinebereich zustande. Der Verlag behält sich eine Bonitätsprüfung des Abonnenten vor, die bei negativer Auskunft zum Rücktritt vom Vertrag führen kann. Der Verlag kann im konkreten Einzelfall auch Vorkasse verlangen.
  2. Lieferbeginn von Print-Produkten
    Lieferbeginn für ein Print-Abonnement ist auf der auf die Bestellung folgende nächstmögliche Termin. Das Print-Produkt wird an die vom Abonnenten angegebene Adresse geliefert. Ist eine Zustellung nicht möglich, behält sich der Verlag das Recht vom Vertrag zurückzutreten vor.
  3. Kündigung
    Das Abonnement kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich das Abonnement automatisch abhängig von der gewählten Laufzeit. Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann nur gewahrt werden, wenn das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Verlag zugegangen ist. Zur Fristwahrung kommt es somit auf den Zugang der Kündigung an.
  4. Aufrechnung und Minderung
    Das Recht zur Aufrechnung oder zur Minderung besteht nur insoweit, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren verbleiben solange im Eigentum des Verlages bis die Zahlung durch Sie vollständig beglichen wurde.
  6. Änderungen der AGB
    Der Verlag ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Über Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Verlag Sie in Kenntnis setzen.
  7. Gerichtsstand und Streitbeilegungsverfahren
    Allgemeiner Gerichtsstand ist München. Der Verlag ist nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • 1 Geltungsbereich
    Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Der Verkäufer bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.
  • 2 Vertragsschluss und Rücktritt
    Falls die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
  • 3 Lieferung, Abonnements, Kündigungsfristen
    Sollte ein Titel nicht mehr lieferbar sein, behält der Verkäufer sich vor, von dem Vertrag zurück zu treten. Sollten mehrere Titel bestellt worden sein, kann der Verkäufer teilweise vom Vertrag zurücktreten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Zeitschriften und Fortsetzungswerke werden als Jahresabonnements (Mindestlaufzeit) verkauft. Die angegebenen Preise entsprechen bei Zeitschriften dem Preis für ein Jahresabonnement. Die Angaben sind im dem Impressum der Zeitschrift abgedruckt.

Kündigungen müssen mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende des jeweiligen Bezugsjahres gekündigt werden. Abonnements-Kündigungen für Abonnements, welche mit einem Grundkauf verbundenen sind, werden nur jeweils mit Jahresende des Folgejahres wirksam. Beide Arten müssen mindestens sechs Wochen vor Jahresende (Datum der Aufgabe) schriftlich vorliegen. Bei verspätetem Einlangen gelten die Abonnements grundsätzlich automatisch als um jeweils eine Periode verlängert. Preisänderungen bis jeweils 15% des Vorperiodenpreises, Adressenänderungen oder unverschuldete Lieferverzögerungen stellen keinen Kündigungsgrund dar.

Die Kündigung von Zeitschriften Abonnements richtet sich in erster Linie nach den vom Verlag angegebenen Kündigungsfristen. Soweit keine strengeren Kündigungsfristen seitens der Verlage bestehen, sind Zeitschriften-Abonnements in der Regel mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende oder zum Ende des jährlichen Bezugszeitraumes kündbar.  Bei Fortsetzungen, die der Verlag nur als Gesamtwerk abgibt (sog. Pflichtfortsetzungen) ist eine Kündigung vor Abschluss des Gesamtwerks nicht möglich.

Ausländische Zeitschriften-Abonnements können nur unbefristet und für mindestens 1 Jahr abgeschlossen werden. Diese Abonnements erneuern sich automatisch für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf des jährlichen Bezugszeitraumes gekündigt werden.

Reklamationen für nicht gelieferte Ausgaben eines Zeitschriften-Abonnements können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der nächstfolgenden Ausgabe bei uns eingeht. Skontoabzüge sind unzulässig, da Verlagserzeugnisse (Bücher, Zeitschriften und andere Gegenstände des Buchhandels) gem. § 16 GWB der Preisbindung unterliegen.

Besondere Bestimmungen für Digital-Abonnements

Der Vertrag über ein Digital-Abonnement kommt mit Versendung der Auftragsbestätigung durch den Verlag, spätestens jedoch mit dem ersten Zugang zu dem Digital-Abonnement zustande. Nur der beim Verlag registrierte Abonnent ist berechtigt, das Produktangebot über das ihm zugeteilte Kundenkonto in Anspruch zu nehmen. Eine Nutzung durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Vorliegen eines vertragswidrigen Verhaltens seitens des Abonnenten kann der Verlag den Zugang zu den Online-Produkten sperren. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Abonnenten können jederzeit aufgefordert werden, die vom Verlag zur Verfügung gestellte Software zu aktualisieren, damit alle Inhalte vollständig angezeigt werden können.

Der Verlag ist bemüht, die digitalen Abonnements dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Entschädigungen oder Schadenersatzansprüche aufgrund eines Systemausfall bzw. aufgrund einer Betriebsunterbrechung können nicht geltend gemacht werden.

  • 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
    Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung oder Lastschriftverfahren zahlen. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern nach § 288 BGB. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
  • 5 Kauf auf Rechnung
    Die Lieferadresse und die Rechnungsadresse können abweichend sein nur im Falle eines Geschenkabonnements. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
    § 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • 7 Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
  • 8 Mängelhaftung
    Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
    Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
  • 9 Datenschutz
    Es werden sämtliche Daten einer Bestellung, also Kundendaten, Bestelldatum und bestellte Bücher gespeichert. Der Vertragstext wird nicht gespeichert, sondern nur die einzelnen Daten. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  • 10 Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht beim Abschluss von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt sowie bei der Lieferung einzelner Zeitschriften. Gerichtsstand ist der Sitz von MIVI Verlag.
  • 11 Rückgaberecht für Verbraucher
    Geltungsbereich:
    Die Möglichkeit zum Widerruf nach folgenden Absätzen gilt nicht für Kaufleute, Personen- oder Kapitalgesellschaften oder Personen, welche als selbstständig anzusehen sind. Diese Personengruppen haben also kein Widerrufs- und Rückgaberecht.

Rückgaberecht für Verbraucher
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: den jeweiligen Verkäufer der Ware.
Bei einer Rücksendung einer Warenlieferung, deren Warenwert insgesamt bis zu € 40,- beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder höherwertiger ist. Entspricht diese der Bestellung nicht, oder ist der Warenwert höher als €40.-, werden die Kosten der normalen Rücksendung, erstattet. Bitte wählen Sie die günstigste Versandmethode, das ist in der Regel eine Büchersendung.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ANZEIGENBEREICH

  1. Der Verlag behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigen oder Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigenabschlüssen behält sich der Verlag die Annahme oder Ablehnung einzelner Anzeigentexte vor. Er kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze auf Grund des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen, die von Verlagsvertretern oder von sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht dem Verlag das Recht der Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Zeitschrift geändert werden oder wenn einzelne Anzeigenvorlagen gemäß Satz 2 vom Verlag abgelehnt worden sind. Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird im Impressum der Zeitschrift hingewiesen.
  2. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes hat der Werbung Treibende Sorge zu tragen. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu drei Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt.
  3. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen von Anzeigentexten übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Der MIVI VERLAG wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.
  4. Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend von den nächst erreichbaren Heften ab, falls nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich der Verlag vor. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Vorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
  5. Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind spätestens zehn Tage nach Anzeigenabdruck oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
  6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.
  7. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrages ist Sache des Bestellers. Der Verleger haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden.
  8. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbung Treibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden ist.
  9. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung Treibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
  10. Der Werbung Treibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattfähigen Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf erweiterten Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Der rückwirkende Nachlass wird in Anzeigen, auf Antrag, in bar gewährt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass ist vom Werbung Treibenden zu belegen.
  11. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
  12. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die ggf. zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung gemäß Ziffer 17 fällig.
  13. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
  14. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den MIVI Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er abbestellt sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
  15. Der Verleger liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang der Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlegers.
  16. Die Berechnung erfolgt nach Seitenteilen, bei Gelegenheitsanzeigen nach der tatsächlichen Abdruckhöhe.
  17. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  18. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verleger kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen auch im Falle des § 17 Abs. 1 KO sofort fällig. Der bewilligte Nachlass fällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.
  19. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
  20. Der MIVI VERLAG speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren.
  21. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages Erding.

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Stand 01.09.2020