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WICHTIGEN IN FORMATIONEN: Soforthilfe für Künstler und Selbständige aus Kultur- und Kreativwirtschaft

Coronavirus: Hilfestellung für Künstlerinnen und Künstler sowie Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Absagen von Veranstaltungen treffen die Menschen, die in Kulturbetrieben arbeiten, aber vor allem die, die freiberuflich tätig sind, besonders. Als erste Handreichung sollen die nachfolgenden Informationen Künstlerinnen und Künstlern sowie Selbständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft dienen.

Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen

Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Kontakte zu dem zuständigen Finanzamt finden Sie hier.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne

Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung übernimmt das entschädigungspflichtige Land (§ 57 IfSG). Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann eine Erstattung der Aufwendungen dafür beantragen (§ 58 IfSG). Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei dem zuständigen Landschaftsverband zu stellen.

Weitere Informationen unter https://essen.de/meldungen/pressemeldung_1364612.de.html 

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Corona-Krise trifft Kulturschaffende und Veranstalter hart, weil ihnen binnen kürzester Zeit nahezu alle Einnahmen weggebrochen sind. Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat am Dienstag eine Soforthilfe zugesagt, die auch von Künstlern, Musikerinnen und Musikern beantragt werden können – die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben.

Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

An wen richtet sich die Corona-Soforthilfe?
An Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern.

Die Corona-Soforthilfe in Zahlen:
Bis zu fünf Beschäftige: maximal €5.000,-
Bis zu zehn Beschäftige: maximal €7.500,-
Bis zu 50 Beschäftige: maximal €15.000,-
Bis zu 250 Beschäftige: maximal €30.000,-

Der Antrag können Sie hier downloaden:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ 

 


Der Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik hat auf die Website 
Informationen für Ballettschulen im Zuge des Corona-Virus veröffentlicht.

Hier geht es zu den Informationen: https://www.dbft.de/Aktuelles/detail.187.html

Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Der Antrag können Sie hier downloaden: 
Antrag auf zinslose Stundung
Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

 

Corona-Pandemie – Soforthilfe für Freelancer

Hier finden Sie ausreichende Informationen: