Aktuell

Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. schreibt offener Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder

Verantwortungsvolles Tanzleben wieder ermöglichen


An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder

Sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. bittet Sie bei den Sitzungen der Landesparlamente, die auf die gestrige Videokonferenz zwischen Ihnen und der Bundeskanzlerin folgen werden, die Ballett- und Tanzschulen bei den schrittweisen Aufhebungen der bestehenden Einschränkungen mit zu berücksichtigen. Diese können besonders in dieser Zeit einen wichtigen und wertvollen Beitrag für die physische und  psychische Gesundheit der Gesellschaft und das gesellschaftliche Leben in unserem Land leisten. Bei der Handlungsvorgehensweise stehen wir Ihnen gerne als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen ist unseren Handlungsempfehlungen, die wir an die Bundes- und Landespolitik verschickt haben, bereits gefolgt. Wir sind der Überzeugung, dass wir schrittweise der Gesellschaft den Zugang zu Aktivitäten, die ein physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden sicherstellen, ermöglichen sollen, denn die, durch die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen resultierende Vereinsamung ist eine – nicht nur, aber vor allem bei Kindern und Jugendlichen – nicht zu unterschätzende Gefährdung.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Problematik der Einstufung der Schulen für künstlerischen Tanz eingehen. Die Ordnungsbehörden stufen die Schulen für künstlerischen Tanz zum großen Teil in die privaten Sportanlagen und nicht in die privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ein, zu denen z.B. als Vergleich Musikschulen gehören. Als Begründung kann hier angeführt werden, dass die Ballett- und Tanzausbildung zur Ergreifung eines Berufes bzw. die Ablegung der Prüfung geeignet ist und folgerichtig gemäß §4 Nr. 21 Buchst.
B. UStG 1980 von der Umsatzsteuer befreit wird. Auch kann die Mitgliedschaft der Lehrkraft in der Künstlersozialkasse ein Indiz dafür sein, dass es sich bei der Lehre um eine künstlerische und keine sportliche Tätigkeit handelt. Da wir uns über die Körperlichkeit der Ausbildung bewusst sind, umfasst unser Hygienekonzept ähnliche Kriterien wie der Leistungssport, aber Sporttanzschulen sind nicht mit Schulen für künstlerischen Tanz vergleichbar. Durch die – unserer Auffassung nach – falsche Einstufung ergeben sich gravierende Nachteile für die Schulen des künstlerischen Tanzes, da momentan der breite Sport, wenn überhaupt nur im Freien zulässig ist.

Wir sind dankbar, für die bisherigen Hilfspakete der Bundes- und Landesregierungen, die zwar nicht in allen (Stichwort Soloselbstständige und freischaffende Pädagogen), dennoch in vielen Bereichen coronabedingte Härten für kurze Zeit abfedern konnten. Den fundamentalen Verlust unserer bildungskulturellen Infrastruktur werden wir aber nur in einer verantwortungsvollen Öffnung der Ballett- und Tanzschulen abwenden können. Wir sind uns der teilweise immer noch gegebenen regionalen Unterschiede bezüglich der Infiziertenzahl bewusst, aber unter der selbstverständlichen Einhaltung der Hygienekonzepte und im Sinne eines Vereinigungsföderalismus sowie des Grundsatzes der Gleichbehandlung, sind wir der festen Überzeugung, dass bei einer Öffnung der Ballett- und Tanzschulen im gesamten Bundesgebiet die physische und psychische Gesundheit der Gesellschaft nicht nur gewahrt sondern gefördert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand des Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.
Jaš Otrin
Geschäftsführer
www.dbft.de