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Das ewige Problem für Studioleiter: Urlaubsgeld

“Ach, und die Ferien müssen wir auch bezahlen…?” Wie oft haben leidgeprüfte Studioleiter diese Frage schon gehört. Die meisten drucksen dann ein bisschen herum, nuscheln dass schließlich die Miete auch weiterlaufe, was wiederum eine irritierte Mutter mäßig beeindruckt. Andere Studioleiter verweisen verschämt auf die im Anmeldeformular formulierten Teilnahmebedingungen. Aber auch das lässt die juristisch versierte Mutter kalt. Sie habe schließlich kürzlich in der Bildzeitung gelesen, dass das sogar gerichtlich verboten sei, mit dem Augustgeld und so. Kein Unterricht, kein Geld. So oder so ähnlich läuft die Logik im Kopf der Mutter ab. Und klammheimlich kann man den Gedanken verstehen. Auch wir wollen ja an der Tankstelle kein Geld abliefern, wenn es kein Benzin dafür gibt.

Trotzdem wird die Mutter ihr Portemonnaie zücken müssen. Zumindest dann, wenn der Studioleiter klar gemacht hat, dass es sich bei den Gebühren um eine Jahresunterrichtsgebühr handele, die der Einfachheit halber in zwölf Monatsraten zu zahlen sei.

Ich mache ein kleines Rechenbeispiel mit glatten Zahlen:

– das Schuljahr hat abzüglich Ferien und Feiertagen in der Regel 38 Unterrichtswochen.
– Die Jahresgebühr für Kindertanz beträgt 480.- Euro.
– Eine Unterrichtsstunde kostet folglich 12,63 Euro (480 : 38).
– Die Monatsrate beträgt ein Zwölftel der Jahresgebühr, ergo 40 Euro.

Bezahlt werden also nicht, wie die empörte Mutter glaubt, die Ferien sondern die jeweils zum Monatsanfang fällige Rate. Diese Erklärung ist juristisch nachvollziehbar und macht auch bei kritischen Müttern sichtlich Eindruck. Nur die richtig harten Brocken finden sich auch damit nicht ab. Mit zynischem Schmunzeln melden sie das Kind zum 30. Juni ab (in den letzten ein, zwei Sommerwochen geht man ohnehin lieber mal ins Schwimmbad) und stehen am 1. Oktober wieder auf der Matte: Neuanmeldung! Der Verfasser dieser Zeilen drückt in diesem Fall sein Bedauern darüber aus, dass er aus Fairnessgründen gegenüber anderen Müttern das Kind nicht mehr aufnehmen könne. Der eigentliche Sinn einer Kündigung sei schließlich, dass man nicht mehr am Unterricht teilnehmen wolle. Für den Fall jedoch, dass die betreffende Mutter ihre Meinung geändert haben sollte und den Unterricht auch in Zukunft in Anspruch nehmen wolle, stehe es ihr frei, die Kündigung rückgängig zu machen und die fehlenden Monatsraten nachzubezahlen. Das ist dann der Moment, in dem der Studioleiter schmunzelt.

Stefan Sixt