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Berufsschutz

Berufsschutz

Jeder Metzger darf in Deutschland ein Tanzstudio eröffnen. So hat es uns Ulrich Roehm jahrzehntelang gepredigt und war dabei so sauer wie Ulrich Hoeness nach einer Niederlage des FC Bayern.

Und er hatte Recht. Jeder Metzger darf ein Tanzstudio eröffnen und schlimmer noch: auch jeder Bäcker, jeder Busfahrer und jeder Schornsteinfeger. Weil der Beruf Tanzpädagoge nun mal nicht gesetzlich geschützt ist.

Allerdings gilt das auch für viele andere Berufe. Computerexperten, die in der Stunde so viel verdienen wie ein Ballettlehrer während der ganzen Woche, sind ebenso wenig staatlich geschützt, wie Vermögensverwalter, Fernsehmoderatoren und Astrologen.
Ärzte, Architekten, Skilehrer und Fußballtrainer hingegen genießen staatlichen Schutz. Deshalb kann sich der Metzger nicht schnell mit einer Wochenendfortbildung zum Chirurgen mausern, und der begabte Maurer darf kein Hochhaus planen. Prominentes Opfer dieser Regel wurde 1990 unser Fußballkaiser Franz Beckenbauer. Der omnipräsente Chef der damaligen Nationalmannschaft hatte alles, nur keinen Trainerschein – da erfand man für ihn kurzerhand den Titel "Teamchef". Weltmeister wurden sie trotzdem im Gegensatz zu heute, wo ein diplomierter Trainer das Kommando führt.

Sie sehen das Problem, liebe Leser. Auf die Qualität kommt es an, nicht auf den Titel, so funktioniert nun mal unsere Branche (sorry Herr Roehm). Der Gute Ruf einer Schule spricht sich herum und der schlechte auch. Auf beides kann man sich verlassen.

Und ich habe, ehrlich gesagt, ebenso wenig von Metzgern gehört, die Donnerstag Nachmittag in weißen Strumpfhosen Ballettunterricht erteilen wie von Ballettlehrern, die am Wochenende Computerprogramme für Apple schreiben.

Verstehen Sie mich nicht falsch, liebe Kollegen, auch ich denke, wir könnten staatlichen Schutz gut gebrauchen. Allerdings bedrohen uns nicht Metzger, Maurer und Fußballtrainer, sondern Geld-Einsammelstellen, wie die Gema, die KSK, die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt das Finanzamt. Dagegen wehren, kann sich das kleine Tanzstudio in der Praxis nicht, die großen Institutionen und Behörden winken mit dem Gesetzestext und treiben ihre Forderungen unerbittlich vor Gericht ein. Und ehrlich gesagt, ich erwarte von der neuen Regierung nicht, dass sie Sonderregelungen für Ballettschulen erlässt. Immerhin: 8,5o Euro Mindestlohn sind vorgesehen. Da zumindest hat die SPD an uns gedacht. Und wenn Ihnen das nicht reicht, machen Sie es wie die Post. Mal wieder die Preise erhöhen.

Stefan Sixt

Foto © MIVI Media & Verlag