Grand Théâtre de Genève, Soirée Roland Petit 2008, Svetlana Lunkina und Artem Shpilevsky, Foto Isabell Meister
EXKLUSIV+Performance

Die Erben der Tänze.

Warum Choreografen Ihr Testament gründlich und früh machen sollten.

Ende 2021 hat der ehemalige Ballettdirektor Reid Anderson in Stuttgart die Gründung einer John-Cranko-Stiftung bekannt gegeben, deren Erträge der nach dem Choreografen benannten Schule in Stuttgart zugute kommen sollen. Anderson (72) und sein gut zehn Jahre älterer Ehemann Dieter Gräfe, der Alleinerbe von Crankos Balletten, haben auch ein Kuratorium eingesetzt, das nach ihrer beider Tod über die Vergabe der Werke an internationale Kompanien entscheiden und die Qualität der Einstudierung sichern soll. So richtig reichlich wird das Geld zwar nicht jetzt, sondern erst nach Gräfes und Andersons Tod fließen, aber der Nachlass ist juristisch zuverlässig geregelt und Crankos Werke werden in ihrer Integrität bewahrt – wenigstens bis zum Jahr 2043, wenn die Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers ausläuft. So lange gilt in Deutschland wie in den meisten Staaten der Welt das Copyright an einem künstlerischen Werk. Danach kann jeder Musik, Schauspiele oder eben auch Choreografien aufführen, ohne eine Tantieme an die Erben des Verfassers bezahlen und bei Änderungen vorher nachfragen zu müssen.

PARZIVAL Episoden und Echo, Ch. John Neumeier, mit Edvin Revazov, Peter Dingle, Ensemble, Foto Holger Badekow

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