2/2015 März-April

Massive Kollateralschäden

Kaum wurde das Tarifeinheitsgesetz Ende vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet, traten Kritiker auf den Plan: Führende Wirtschaftsvertreter sehen einen direkten Eingriff in den Wettbewerb zwischen Arbeitnehmervertretungen, denn Kern des Gesetzes ist die Vereinheitlichung. Nach enervierenden Streiks im Bahn- und Flugverkehr will die Bundesregierung Berufsgewerkschaften begrenzen, um Tarifkollision zu vermeiden. Das ist dann der Fall, wenn zwei konkurrierende Gewerkschaften jeweils unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb durchsetzen wollen. Damit der Arbeitgeber am Ende keine unterschiedlichen Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe anwenden muss, soll die Gewerkschaft den Zuschlag bekommen, die mehr Mitglieder hat – mit dem Ergebnis, dass in den Betrieben nur noch eine Gewerkschaft das Sagen hat: Bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb würde somit der Tarifvertrag gelten, der von der Organisation mit den meisten Mitgliedern durchgesetzt wurde. Ein schwerer Schlag für kleinere Gewerkschaften, die zu Recht der Ansicht sind: Wenn das Gesetz ab Sommer in Kraft tritt, ist Streiken quasi verboten.
Für Bühnenangehörige könnte die Tarifeinheit Dance for You abonnieren

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Nicolas Paul (Paris Opera) regearsing ‘Répliques’ with Eve Grinsztajn © Agathe Poupeney