Aktuell

„Exit-Fahrplan“ für Tanz- und Ballettschulen

Handlungsempfehlung des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik zur schrittweisen Öffnung von Tanz- und Ballettschulen zum 11.05.2020

Das öffentliche Leben wird langsam wieder hochgefahren. Wann folgt das behutsame Hochfahren des kulturellen Lebens und in welchen Schritten werden Einschränkungen und Verbote, die im Zuge der Corona-Krise angeordnet worden sind, wieder gelockert? Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik vereint etwa 700 Mitglieder und ist damit einer der größten Verbände in der Tanzszene Deutschlands. Unsere Mitglieder haben die erlassenen Einschränkungen nicht nur umgesetzt, sondern in vollem Umfang mitgetragen und anerkannt. Was insofern bewundernswert ist, da ein Großteil von ihnen freischaffende Pädagogen sind, keine Betriebsausgaben vorweisen können und dadurch von den „Corona-Soforthilfe-Maßnahmen“ bislang weitgehend ausgeschlossen sind. Die dadurch entstandene Situation stellt eine existenzielle Bedrohung für diese Berufsgruppe dar.

Auch wenn diese Anomalie noch nicht abschließend geklärt ist, möchten der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik und ta.med – Tanzmedizin Deutschland der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen ihre aktive Mithilfe anbieten. Mindestens der gleiche Mut, wie er beim „Shutdown“ zu spüren war, ist jetzt bei der zentral und klug gesteuerten Rückführung erforderlich. Dabei geht es um übergeordnete Richtlinien, die
eine schnellere Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben ermöglichen sollen, um somit sukzessiv die bestehenden Kontaktsperren in bestimmten Bereichen aufheben zu können. Schutz für Gefährdete kann und muss damit einhergehen, andere Bevölkerungsgruppen zurück in die Eigenverantwortung zu entlassen.

Der folgende „Exit-Fahrplan“ wurde von den ExpertInnen des DBfT, unterstützt von ta.med e.V., erstellt und beinhaltet verantwortungsvolle und somit der Situation angepasste Regeln, die weiterhin eine angemessene soziale Distanz ermöglichen, eine erneute Verbreitung des Corona Virus’ nicht begünstigen und somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiter gerecht werden. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 muss in jedem Fall auf einem für unser Gesundheitssystem beherrschbaren Niveau gehalten werden. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass wir der Gesellschaft schrittweise den Zugang zu Aktivitäten ermöglichen sollten,  die ein physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden mit sich bringen, denn die Vereinsamung, die aus den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen resultiert, ist eine nicht zu  unterschätzende Gefährdung.

Für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen Aufhebung des Kontaktverbots, empfehlen
der DBfT und ta.med folgende Vorgehensweisen bzw. Unterlassungen:

Distanzregeln


mindestens 2m Abstand bzw. 4m2 pro SchülerIn (ggf. Markierungen am Boden)
Umkleiden und Duschen sollen nicht in der Tanzschule, sondern zu Hause genutzt
werden
Verzicht auf taktile Korrekturen
die Übungen sollen keine dynamischen raumgreifenden Bewegungsabläufe
beinhalten (Minimierung der Luftverwirbelungen im Raum)
Konditionsübungen, die eine schwere, tiefe Atmung hervorrufen, sind zu
vermeiden
die Unterrichtseinheiten werden so verkürzt, dass keine Begegnungen beim
Klassenwechsel stattfinden

Hygieneregeln


beim Eintreffen sowie Verlassen der Schulräumlichkeiten sind die Hände zu
desinfizieren (Desinfektionsspender am Eingang)
die Ballettstangen sind nach jeder Unterrichtsstunde zu reinigen
Türklinken sind in angemessenen Abständen zu reinigen
nach jeder Unterrichtsstunde sind die Räumlichkeiten zu lüften
es sind ausschließlich eigene Trainingsutensilien zu nutzen (Matten, Thera-
Band usw.)
verstärkte Hygienepflege der Toilettenbereiche
das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes richtet sich nach der jeweils gültigen
Verordnung des Bundeslandes bzw. der Kommune

Besondere Regeln


Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, können in diesem Übergangszeitraum
nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen
die Alterszulassung zum Tanzunterricht erfolgt erst ab dem zehnten Lebensjahr
(in Anlehnung an die Empfehlung der Forschungsgemeinschaft Leopoldina
und die Forderung der Bildungsgewerkschaft GEW – „wirksamer Schutz
für SchülerInnen und LehrerInnen“)
für GrundschülerInnen unter 10 Jahren: sobald die öffentlichen Grundschulen
wieder öffnen
für Kinder von 3-5: sobald die Kitas wieder öffnen
Aufenthaltsbereich wird für alle gesperrt

Diesen Übergangsregeln ist gemein, dass das soziale Miteinander mittelfristig auch weiterhin
nur eingeschränkt möglich sein wird. Insbesondere vor dem Hintergrund einer noch länger andauernden Übergangszeit in die Normalität, ist es aber von großer Bedeutung, Einrichtungen wie Tanzschulen dazu zu nutzen, den Menschen durch den künstlerischen Tanz die Möglichkeit zur Bewegung – die u.a. einen positiven Einfluss auf unser Immunsystem hat – zu bieten sowie einen psychischen Ausgleich zu schaffen und soziale
Bindungen, trotz Distanzvorgaben, zu wahren.

Der DBfT und ta.med möchten die Bundesregierung und die Landesregierungen ermutigen, bei der schrittweisen Aufhebung der bestehenden Einschränkungen auch die Ballett-und Tanzschulen mit im Blick zu haben, da diese besonders in dieser Zeit einenwichtigen und wertvollen Beitrag für die physische und psychische Gesundheit der Gesellschaftund das gesellschaftliche Leben in unserem Land leisten können.


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