{"id":32411,"date":"2019-04-26T15:04:16","date_gmt":"2019-04-26T15:04:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.danceforyou-magazine.com\/?p=32411"},"modified":"2019-04-26T15:04:16","modified_gmt":"2019-04-26T15:04:16","slug":"das-ewige-problem-fur-studioleiter-urlaubsgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.danceforyou-magazine.com\/en\/das-ewige-problem-fur-studioleiter-urlaubsgeld\/","title":{"rendered":"Das ewige Problem f\u00fcr Studioleiter: Urlaubsgeld"},"content":{"rendered":"<p>&#8220;Ach, und die Ferien m\u00fcssen wir auch bezahlen&#8230;?&#8221; Wie oft haben leidgepr\u00fcfte Studioleiter diese Frage schon geh\u00f6rt. Die meisten drucksen dann ein bisschen herum, nuscheln dass schlie\u00dflich die Miete auch weiterlaufe, was wiederum eine irritierte Mutter m\u00e4\u00dfig beeindruckt. Andere Studioleiter verweisen versch\u00e4mt auf die im Anmeldeformular formulierten Teilnahmebedingungen. Aber auch das l\u00e4sst die juristisch versierte Mutter kalt. Sie habe schlie\u00dflich k\u00fcrzlich in der Bildzeitung gelesen, dass das sogar gerichtlich verboten sei, mit\u00a0dem Augustgeld und so. Kein Unterricht, kein Geld. So oder so \u00e4hnlich l\u00e4uft die Logik im Kopf der Mutter ab. Und klammheimlich kann man den Gedanken verstehen. Auch wir wollen ja an der Tankstelle kein Geld abliefern, wenn es kein Benzin daf\u00fcr gibt.<\/p>\n<p>Trotzdem wird die Mutter ihr Portemonnaie z\u00fccken m\u00fcssen. Zumindest dann, wenn der Studioleiter klar gemacht hat, dass es sich bei den Geb\u00fchren um eine Jahresunterrichtsgeb\u00fchr handele, die der Einfachheit halber in zw\u00f6lf Monatsraten zu zahlen sei.<\/p>\n<p>Ich mache ein kleines Rechenbeispiel mit glatten Zahlen:<\/p>\n<p>&#8211; das Schuljahr hat abz\u00fcglich Ferien und Feiertagen in der Regel 38 Unterrichtswochen.<br \/>\n&#8211; Die Jahresgeb\u00fchr f\u00fcr Kindertanz betr\u00e4gt 480.- Euro.<br \/>\n&#8211; Eine Unterrichtsstunde kostet folglich 12,63 Euro (480 : 38).<br \/>\n&#8211; Die Monatsrate betr\u00e4gt ein Zw\u00f6lftel der Jahresgeb\u00fchr, ergo 40 Euro.<\/p>\n<p>Bezahlt werden also nicht, wie die emp\u00f6rte Mutter glaubt, die Ferien sondern die jeweils zum Monatsanfang f\u00e4llige Rate. Diese Erkl\u00e4rung ist juristisch nachvollziehbar und macht auch bei kritischen M\u00fcttern sichtlich Eindruck. Nur die richtig harten Brocken finden sich auch\u00a0damit nicht ab. Mit zynischem Schmunzeln melden sie das Kind zum 30. Juni ab (in den letzten ein, zwei Sommerwochen geht man ohnehin lieber mal ins Schwimmbad) und stehen am 1. Oktober wieder auf der Matte: Neuanmeldung! Der Verfasser dieser Zeilen dr\u00fcckt in diesem Fall sein Bedauern dar\u00fcber aus, dass er aus Fairnessgr\u00fcnden gegen\u00fcber anderen M\u00fcttern das Kind nicht mehr aufnehmen k\u00f6nne. Der eigentliche Sinn einer K\u00fcndigung sei schlie\u00dflich, dass man nicht mehr am Unterricht teilnehmen wolle. F\u00fcr den Fall jedoch, dass die betreffende Mutter ihre\u00a0Meinung ge\u00e4ndert haben sollte und den Unterricht auch in Zukunft in Anspruch nehmen wolle, stehe es ihr frei, die K\u00fcndigung r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen und die fehlenden Monatsraten nachzubezahlen. Das ist dann der Moment, in dem der Studioleiter schmunzelt.<\/p>\n<p>Stefan Sixt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8220;Ach, und die Ferien m\u00fcssen wir auch bezahlen&#8230;?&#8221; Wie oft haben leidgepr\u00fcfte Studioleiter diese Frage schon geh\u00f6rt. Die meisten drucksen dann ein bisschen herum, nuscheln dass schlie\u00dflich die Miete auch weiterlaufe, was wiederum eine irritierte Mutter m\u00e4\u00dfig beeindruckt. Andere Studioleiter verweisen versch\u00e4mt auf die im Anmeldeformular formulierten Teilnahmebedingungen. 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